Bestandsaufnahme
Schaffung eines Überblicks über Ihre betriebsinternen Strukturen
Datenschutz ist ein vielseitiges und komplexes Konstrukt. In erster Linie dient er der Wahrung von Rechten. Hierzu gehören unter anderem der Schutz vor Missbrauch der Datenverarbeitung, Schutz der Privatsphäre, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung
Durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018, die deutschlandweit durch das Bundesdatenschutzgesetz und örtlich durch weitere länderspezifische Gesetze und Regelungen ergänzt wird, gewinnt das Thema im politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext stetig an Relevanz.
Sämtliche private Unternehmen und öffentlichen Einrichtung sind zur Einhaltung der europaweiten, staatlichen und regionalen rechtlichen Datenschutzanforderungen verpflichtet. Werden durch behördliche Kontrollen datenschutzrelevante Schwachstellen und Missstände festgestellt, kann dies zur Zahlung von hohen Bußgeldern führen. Der mit der Sicherstellung der Datenschutzkonformität verbundene personelle, finanzielle und zeitliche Aufwand ist nicht unerheblich und macht die Thematik oftmals zu einer leidigen Angelegenheit.
Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten legen sie den Schutz ihrer Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden in die vertrauenswürdigen Hände unserer Experten und sparen allerlei wertvolle Ressourcen. Wir entwickeln und etablieren für Sie Konzepte, die nicht bloß die Einhaltung aller zu berücksichtigen datenschutzrechtlichen Grundlagen sicherstellt, sondern darüber hinaus mit Ihren Tätigkeiten, Strukturen und Zielen in Einklang steht.
Kleinunternehmen, Vereine und andere kleine Verbände sind nicht zur Übergabe des Datenschutzmandats an einen Profi verpflichtet, unterliegen jedoch denselben datenschutzrechtlichen Anforderungen wie „die Großen“. Um diese umzusetzen empfiehlt sich auch für sie die Beratung durch unsere Experten. Je nach Größe, Standortzahl, Mitarbeitern/Vereinsmitgliedern und Verfahrensanzahl machen wir ihnen ein individuelles preisliches Angebot, sodass auch Sie auf erschwingliche Datenschutzberatung zurückgreifen und vertrauen können.
die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und viele personenbezogene Daten von Kunden verarbeiten
die Datenschutzanforderungen von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Behörden unterliegen
die weiteren Anforderungen an das jeweilige Unternehmen unterliegen (z.B. Aufgrund von KRITIS oder MaRisk, gesetzliche Anforderungen)
die keinen internen Datenschutzbeauftragten ernennen wollen
die IT-spezifisches Know-How und branchenübergreifende Erfahrung suchen